Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 22. Oktober 2026

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Angebote nutzen können, auch Menschen mit Behinderungen. Diese Erklärung beschreibt, wie barrierefrei unsere Websites und unsere Anwendung sind.

Für welche Angebote diese Erklärung gilt

Diese Erklärung gilt für die Websites civcnct.com, civcnct.ch, buergerpilot.de, buergerpilot.at, buergerpilot.ch und buergerpilot.eu. Sie gilt auch für die Anwendung von CIVCNCT. Bürgerpilot, unser Dienst auf Deutsch, nutzt dieselbe Anwendung. Die Anwendung ist seit dem 22. Oktober 2026 als Beta öffentlich.

Stand der Vereinbarkeit

Unsere Websites und die Anwendung sind mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, teilweise vereinbar. Die Gründe stehen im nächsten Abschnitt.

Was noch nicht barrierefrei ist

Bei der Prüfung unserer Websites haben wir keine Fehler gefunden. In der Anwendung gibt es noch diese Einschränkungen:

  • Menschen, die einen Screenreader nutzen, haben die Anwendung noch nicht getestet. Bisher haben wir sie nur mit Prüfprogrammen und Testskripten geprüft.
  • Mit dem Kontrastmodus von Windows haben wir die Anwendung noch nicht von Hand geprüft.
  • Texte von Behörden und aus Gesetzen zeigt die Anwendung oft nur auf Deutsch. Ist die Oberfläche in einer anderen Sprache eingestellt, liest ein Screenreader diese Texte womöglich mit falscher Aussprache vor.
  • Auf Wunsch antwortet die Anwendung in einfacher Sprache. Diese Antworten schreibt eine KI. Sie sind keine geprüfte Leichte Sprache.
  • Es gibt noch keine Erklärungen in Gebärdensprache.
  • PDF-Dateien, die die Anwendung erstellt, etwa ein Brief, haben noch keine Strukturinformationen für Screenreader. Den Brief können Sie auch als Textdatei speichern.
  • Amtliche Formulare im PDF-Format stammen von Behörden. Viele davon sind nicht barrierefrei. Diese Dateien können wir nicht ändern.
  • Einige Sprachen der Oberfläche sind maschinell übersetzt. Muttersprachlerinnen und Muttersprachler haben diese Texte noch nicht geprüft.

Links führen auch zu Websites von Behörden und anderen Anbietern. Für die Barrierefreiheit dieser Websites sind die Anbieter selbst verantwortlich.

Wie wir geprüft haben

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 22. Oktober 2026. Wir haben alle Seiten unserer Websites und die wichtigen Bedienschritte der Anwendung mit dem Prüfprogramm axe-core geprüft: im hellen und im dunklen Farbschema, in der Breite eines großen Bildschirms und eines Smartphones. Mit Testskripten haben wir außerdem geprüft: die Bedienung mit der Tastatur, die Darstellung bei 320 Pixel Breite und bei 200 Prozent Vergrößerung, größere Abstände zwischen Zeilen und Buchstaben und die Ansagen für Screenreader.

Eine unabhängige Stelle hat die Websites und die Anwendung noch nicht geprüft.

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Oder brauchen Sie eine Information in einer anderen Form? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an hello@civcnct.com. Bitte nennen Sie die Seite und beschreiben Sie das Problem.

Unsere Anschrift und unsere Telefonnummer finden Sie im Impressum.

Rechtlicher Rahmen und Durchsetzung

Diese Websites und die Anwendung sind Angebote der Innovius UG (haftungsbeschränkt), eines privaten Unternehmens. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die Durchsetzungsverfahren der Bundesländer in Deutschland gelten für öffentliche Stellen. Für unsere Angebote gelten sie deshalb nicht. Bitte wenden Sie sich direkt an uns.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) für bestimmte Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ob es für unsere Anwendung gilt, prüfen wir noch.